Hausordnung
- Gäste verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung.
2. Es ist vorab eine Kaution in Höhe von € 200,– in bar zu übergeben.
3. Die überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar sind sorgsam und schonend zu behandeln. Möbel dürfen keinesfalls umgestellt werden.
4. Der Kachelofen darf keinesfalls verwendet werden. Eine unsachgemäße Nutzung kann Schäden an Leib und Leben und dem Haus verursachen.
5. In der gesamten Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot.
Rauchen ist nur vor der Haustüre und auf der Terrasse gestattet.
6. Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr.
In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
7. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis in Höhe von € 10,00 pro Hund/Tag ohne Futter verlangen. Der erste Hund ist gebührenfrei.
Es ist dafür zu sorgen, dass Hunde nicht auf Betten, Sofas, Bänken und Sesseln liegen.
Werden Hunde in der Ferienwohnung alleine gelassen, ist darauf zu achten, dass diese sicher verwahrt sind und dass das Inventar nicht beschädigt oder verschmutzt wird.
Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
8. Bei Verlassen der Ferienwohnung sind Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
9. Der W-LAN Internetzugang ist ausschließlich Gästen unseres Ferienhauses kostenlos gestattet. Es kann nicht garantiert werden, dass das W-LAN durchgehend störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Uns steht es frei, den Zugang zum W-Lan jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen.
10. Die Vermieter haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Gäste werden vorab informiert, sofern dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich ist.
11. Gäste haften für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden und Verunreinigungen an der Ferienwohnung und dem Inventar. In diesem Fall wird die Kaution in Höhe von € 200,– einbehalten. Die Geltendmachung des darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches behalten wir uns vor.
12. Gäste haften für Unkosten durch verlorene Schlüssel.
13. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art. Wertgegenstände und Dokumente sind im vorhandenen Tresor aufzubewahren.
14. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Imst.